Tarifbestimmungen und Vertragsbedingungen
Die Tarife der Kinderkrippe Canorta Igniv basieren auf dem neuen Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung des Kantons Graubünden (KIBEG), welches am 1. August 2025 in Kraft getreten ist.
Alle Familien im Kanton Graubünden erhalten einkommensabhängige Vergünstigungen auf die vom Kanton festgelegten Normkosten. Für die Ausrichtung der Vergünstigung ist das kantonale Sozialamt zuständig. Mit Hilfe des Online-Rechners «quint» www.quint.gr.ch können ordentlich besteuerte Eltern / Erziehungsberechtigte prüfen, in welchem Umfang ihnen die familienergänzende Kinderbetreuung voraussichtlich vergünstigt wird.
Die Vergünstigung für quellensteuerpflichtige Personen berechnet das kantonale Sozialamt nach der Anmeldung der Betreuung auf Gesuch hin.
Bitte lesen Sie dazu die Tarifbestimmungen und Vertragsbedingungen der Kinderkrippe Canorta Igniv.
Bei Fragen dürfen Sie und jederzeit kontaktieren.
