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Tarife für die Kinderbetreuung

Wir bieten einkommensabhängige Tarife an. Grundlage des von den Eltern bzw. vom Erziehungsberechtigten zu entrichtenden Betrages bildet das satzbestimmende steuerbare Einkommen zuzüglich zehn Prozent des satzbestimmenden steuerbaren Vermögens gemäss den aktuell verfügbaren kantonalen Steuerdaten.

Werden die erforderlichen Akten nicht eingereicht oder die für die Festlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Steuerunterlagen nicht zur Verfügung gestellt, wird der kostendeckende Tarif, d. h. der Maximalbetrag der Tariftabelle, verrechnet.

Die Abklärungen tätigt unser Treuhandbüro ADDISSA AG in Ilanz, und sie bleiben vollständig anonym.

Bitte lesen Sie dazu unsere Bestimmungen.

Bei Fragen dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren.

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